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Beantwortete Fragen zum Thema Zivildienst
38 Fragen gefunden
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Hallo.Du musst nicht.Du solltest dich aber auf jeden Fall mindestens arbeitssuchend melden!Dadurch bleiben deine Rentenansprüche für diesen Monat erhalten und du bist weiter krankenversicht, etc..Es entstehen dir keinerlei Nachteile durch das Melden beim Arbeitsamt, sondern nur Vorteile,also mach es lieber.Viele Grüße! |
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Nein, natürlich nicht, Dein Dienst ist ja dann vorbei. |
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Hallo, die Community konnte keine schnelle Antwort finden. Verwandte Fragen und Diskussionsmöglichkeiten sowie ggf. Tipps und Ratschläge zu Deiner Frage über Azubi,Freund,Thüringen,Wahl,Zivildienst findest Du in den Ergänzungen. |
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Stimmt es das jetzt der Zivildienst abgeschafft wurde? Die Wehrpflicht wurde ausgesetzt, aber der Zivildienst war immer nur eine Art "Ersatzdienst" (Ersatz für den Wehrdienst), sprich: Eine PFLICHT zum Zivildienst gab es nie. Man kann daher davon ausgehen, dass er genauso "ausgesetzt" ist wie der Wehrdienst auch. Die Politik hofft jedoch auf Freiwillige. |
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Gibt es so etwas wie Zivildienst auch für Frauen (mit Lohn)? Es gibt das Freiwillige Soziale Jahr, einen sozialen Freiwilligendienst in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Die finanzielle Vergütung variiert stark von Träger zu Träger. |
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Wie lange geht der Zivildienst 2010 noch ? Der Zivildienst dauert in Deutschland nur noch sechs Monate. Freiwillige Verlängerung um drei bis sechs Monate möglich. Bis zu welchem Zeitpunkt der noch andauert, hängt vom Dienstbeginn ab. Der ist meistens Anfang Juli, also dauert der gewöhnliche Zivildienst noch bis Ende Dezember. |
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Was muss meine Firma tun damit ich nicht zum Zivildienst muss ? Deine Firma muss einen Antrag auf Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit stellen. Siehe dazu (7) in der Quelle. Viel Glück. |
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Nein. Was geht das die Bundeswehr an? |
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Kann man als zivi Sonderurlaub kriegen? Wegen Vorstellungsgespräch Ja, für Vorstellungsgespräche/Eignungstests beim möglichen künftigen Arbeitgeber (bis zu 5 Arbeitstage pro Maßnahme) und auch für ganztägige allgemein- oder fachberufliche Bildungsmaßnahmen, die vom Bundesamt im Rahmen der Berufsförderung bezuschusst werden (bis zu 5 Tage während der Dienstzeit) zur Berufsförderung. |
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Ja,wer nach dem Abitur Zivildienst macht und sich zum ersten Mal um einen Studienplatz bewirbt,bekommt die entsprechende Anzahl von Semestern als Wartezeit angerechnet.Solange man nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist,zählt die Zeit als Wartezeit. |
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