Letzte Seite
Beantwortete Fragen zum Thema Urheberrecht
14 Fragen gefunden
|
Ich habe schon mal einen Film auf kino.to gekuckt. Muss ich jetzt mit Strafe rechnen? Laut Rechtsanwalt Christian Solmecke aus einer Kölner Medienrechtskanzlei müssen sich die kino.to-Besucher zunächst keine großen Sorgen machen. Solmecke hält es für unwahrscheinlich, dass gegen sie vorgegangen wird: "Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen. |
0 |
|
Ist es legal, CDS aus einer Bücherrei zu Rippen? Nein, das ist natürlich nicht legal. Das verstößt genauso gegen das Urheberrechtsgesetz wie das kopieren von Filmen aus der Videothek. Denn Du hast Dir das Werk nur geliehen (oder genauer gesagt: gemietet). Du darfst es also nur während der Mietdauer nutzen. Viele Grüße |
0 |
|
Ja. Nein, es sei denn Du möchtest abgemahnt werden. Nur weil Du etwas abfotografierst, erlischt ja nicht das Urheberrecht. Schönen Abend. |
0 |
|
Beides ist illegal. Der Besitz verstößt gegen das Urheberrecht und den Lizenzvertrag (EULA), der während einer Installation angezeigt wird; der Download ist ebenfalls nach dem Urheberrecht seit 2008 verboten. |
2 |
|
Stimmt das? Comic Bilder dürfen nicht facebook als avatar verwendet werden, wegen Urheberrecht. Eigentlich ja. In Deutschland gibt es Urheberrechte. Bei der momentanen Facebook-Aktion ist aber nicht davon auszugehen, das da jetzt eine Abmahnwelle anrollt. Wir sind aber keine Rechtsauskunft. Im Zweifel Anwalt fragen. Siehe auch Quellen. |
1 |
|
darf ich bei YouTube meine Musik Sammlung hochladen oder kann ich mich strafbar machen ? Ist das DEINE Musik, die Du auf der Blockflöte selbst eingespielt hast? Oder das Gitarrensolo, dass Du Weihnachten bei der Oma vorgetragen hast? ^^ Dann ist das ok. Ansonsten schau mal hier: http://www.youtube.com/t/howto_copyright?gl=DE&hl=de |
3 |
|
Hallo, die hiogis konnten keine schnelle Antwort finden. Verwandte Fragen und Diskussionsmöglichkeiten sowie ggf. Tipps und Ratschläge zu Deiner Frage über Mittelalter,Musik,Urheberrecht,Weiß findest Du in den Ergänzungen. VG hiogi |
1 |
|
Wenn es um die Verwendung von Ausschnitten aus Fotos geht, wird in der Literatur zumeist das BGH-Urteil "Petite Jaqueline" genannt (GRUR 1971, S. 525). Der BGH sah darin eine klare Urheberrechtsverletzung. Details in der Quelle. |
2 |
|
Sorry, Links zu urheberrechtlich geschütztem Material geben wir nicht heraus. Trotzdem ein nettes Osterfest! |
6 |
|
Hallo SV. Wenn Du bei eBay oder so ein iPod verkaufst und die Original-Apple-Beschreibung verwendest, gibt's keine Probleme. |
0 |



