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Beantwortete Fragen zum Thema Schüler
30 Fragen gefunden
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Du könntest Dich über den Petitionausschuss des Bundes oder Deines Bundeslandes zu diesem Thema äußern bzw. ein eigene Petition einbringen. |
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Direkt eine Liste haben wir nicht für Dich, aber die Standard Stellen sind Supermärkte und (regionale) Zeitungen. Im Internet findest du in der Regel einige Angebote: http://www.schuelerjobs.de/ oder http://de.gigajob.com/job/Sch%C3%BClerjobs.html - auch beim Arbeitsamt kannst du dich mal erkundigen. Viel Glück! |
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Wie viele Schüler hat die KGS Neustadt am rübenberge?und die Leine Schule Neustadt am rübenberge? Die KGS Neustadt bietet ihren gegenwärtig 1709 Schülerinnen und Schülern ein umfassendes und |
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Wie sollte ich mich am besten als Schüler für einen Nebenjob (400€) bewerben? Da gibts verschiedene Möglichkeiten, Regalauffüller werden zum Beispiel immer und fast überall gesucht. Einfach mal im Supermarkt oder Baumarkt in der näheren Umgebung nachfragen oder auch Google bemühen! Hier http://goo.gl/FEa3u kannst Du z. B. in Deiner Region suchen. |
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Hallo, die Community konnte keine schnelle Antwort finden. Verwandte Fragen und Diskussionsmöglichkeiten sowie ggf. Tipps und Ratschläge zu Deiner Frage über Lehre,Schüler findest Du in den Ergänzungen. |
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Warum darf ein Lehrer nicht nackt unterrichten?? Gäbs dann bessere und fröhlichere Schüler ab?? Nein, das wäre in der Mehrzahl ein sehr, sehr schlimmer Anblick, der Schülern nicht zumutbar ist. Es gibt ja leider nicht nur knackige Referendare. Die faltige Lateinlehrerin möchte wohl niemand nackig sehen. Bekleidete Grüße von hiogi. |
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Kann man Schüler auch als Beruf bezeichnen? Nein! Aber man könnte es denken: "Schüler sein ist ein Beruf. In allen formalen Kriterien – Belastungen, Organisation, Anforderungen – ist es ein Beruf. Man bekommt nur kein Geld, und es ist nicht als Beruf anerkannt." Gruß |
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JA, das können die Lehrer! |
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Nein, ich denke nicht. Du musst 18 sein und der Vertrag muss auf Dich laufen. Erkundige Dich aber mal am besten vor Ort bei einem o2-Shop. Vielleicht gibt's da noch einen "Trick". Gruß von hiogi. |
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Das Taschengeld soll maximal 330 Euro betragen. HINZU kommen Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung. Die jeweilige Höhe des Geldes kann jedoch von Träger zu Träger variieren und hängt auch vom Umfang der Tätigkeit des Freiwilligen ab. |
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