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Beantwortete Fragen zum Thema Recht
234 Fragen gefunden
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Du hast das Recht am Bild im Sinn von deiner abgebildeten Person, d.h. das Bild darf nicht für Zwecke verwendet werden, für die du keine Zustimmung erteilt hast. Anders sieht es für das Löschen aus. Der Fotograf hat das Recht am Material und es gibt keine gesetzl. Bestimmung für wie lange er die Fotos archivieren muss |
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Wir sind keine Rechtsberatung, siehe unsere AGB. Frag doch mal einen Anwalt. Viel Erfolg! |
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Wir sind keine Rechtsberatung.Im Zweifel bitte zum Anwalt.Wenn er als Erwachsener verurteilt wird:Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr(in minder schweren Fällen 6 Monate bis 5 Jahre). Wenn er gem.105 JGG nach JGG bestraft wird,können stattdessen auch Erziehungsmaßregeln,Zuchtmittel oder Jugendstrafe angeordnet werden |
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Klar. Warum nicht? |
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Grundsätzlich: Wenn du das "Ding" so hernimmst, wie man es normalerweise benutzen sollte, musst du nichts berappen, wenn es sich in diesem Rahmen dabei abnützt. Für konkretere Fälle und vorsorglich: Wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen und tun das hiermit auch nicht. Gruß von hiogi.de |
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Das kommt drauf an, ob das Verfahren damals eingestellt wurde, oder du eine Strafe bekommen hast. Wenn du verurteilt wurdest, bist du wohl ein "Wiederholungstäter". Allerdings können wir hier keine Rechtsberatung leisten. Im Zweifel schalte unbedingt einen Anwalt ein. Gruß |
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Sollte eine Gefahr für das Kind bestehen, kann man das Jugendamt (auch anonym) informieren. Wenn man Zeuge einer Straftat ( Körperverletzung) wird sollte man das auch nicht abstreiten. Man ist in diesem Fall zur Zeugenaussage verpflichtet z.B. gegenüber der Polizei. Gruß Hiogi! |
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Ich habe schon mal einen Film auf kino.to gekuckt. Muss ich jetzt mit Strafe rechnen? Laut Rechtsanwalt Christian Solmecke aus einer Kölner Medienrechtskanzlei müssen sich die kino.to-Besucher zunächst keine großen Sorgen machen. Solmecke hält es für unwahrscheinlich, dass gegen sie vorgegangen wird: "Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen. |
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Wie wäre es mit Wellness-Urlaub? Dann z. B. hier: http://goo.gl/Rttby Oder eher eine Städtereise? Dann vielleicht hier: http://goo.gl/YEwTm - z. B. 5 T. Istanbul für 289 € oder 4 T. Barcelona für 269 €. Gibt da sehr viele Einstellmöglichkeiten - und meine Freundin und ich werden z. B. im Mai darüber nach Rom fliegen. |
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hallo hiogis. tolles wetter heute! ist betteln in einem öffentlichen park eigentlich erlaubt? Betteln ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt und sogar steuerfrei. Wenn jedoch falsche Tatsachen vorgespiegelt werden (bin obdachlos etc.) kann dies als Betrug strafrechtlich verfolgt werden. Ist das Betteln aufdringlich, kann es als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. |
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