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Beantwortete Fragen zum Thema Führerschein
129 Fragen gefunden
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wie teuer ist neuerteilung führersch Das kann man pauschal nicht sagen, solltest Du vor Ort bei Deiner zuständigen Behörde erfragen. Zitat für Sachsen: je nach Verwaltungsaufwand: EUR 33,20 bis EUR 256. Schönen Tag. |
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Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann machst Du das bei der für Dich zuständigen Führerscheinstelle. |
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Bin am 12.10.1995 geboren, bin ich dazu berechtigt mein Führerschein zu machen? Noch nicht. 3 Monate musst du dich noch gedulden. Denn mit 16,5 Jahren kann man mit der theoretischen Ausbildung zum Erhalt der Führerscheinklasse B oder BE beginnen. Das erfolgt dann im Rahmen des "Begleiteten Fahrens". Siehe Quelle 2. Viel Erfolg dann ;) |
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Ich habe 1992 den Lastwagenführerschein gemacht, ist der Verfallen oder nicht? Vor dem 1.1.1999 erworbene LKW-Führerscheine gelten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers. Danach müssen sie umgetauscht werden. Geschieht das nicht innerhalb von 2 Jahren nach dem 50. Geburtstag, erlischt die Gültigkeit des LKW-Führerscheins. |
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Zunächst einmal § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis Absatz 1 also Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, dazu kommt dann §21 Absatz 3 (1) [...] kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen war. |
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Ja, darf man. Der Führerschein der Klasse B erlaubt das fahren von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen. |
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Ja. "Die Prüfungsbescheinigung verliert ihre Gültigkeit drei Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres. In diesen maximal drei Monaten darf der Inhaber allein, also ohne Begleitperson fahren." |
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Natürlich. |
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Nach dem erfolgreichen Abschluss der Grund- Aufbau und Leistungsstufe kann mit den Sonderfahrten begonnen werden. Das setzt also voraus, dass das Fahrzeug und die Verkehrsumwelt bereits recht sicher beherrscht wird. MINDESTENS vorgeschrieben sind bei Klasse B 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Dunkelfahrten. Siehe Quelle! |
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Hallo Schwesterchen, alle Seiten sprechen von EINEM Passfoto - sowohl für den Ausweis, als auch für den Führerschein. Wobei es bei letzterem darauf ankommt, ob Du für zwei Klassen beantragst (also z.B. PKW und Motorrad) - dann bräuchtest Du auch zwei Passfotos. |
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