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SMS-Frage
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Zählt ein ärztliches arttest auch vor gericht

Frage von anonym (30.03.2009 | 14:36)
Antwort wurde versendet

Ja. Es hat den Beweiswert einer Privaturkunde (§416 ZPO). Dh. das Attest zählt, der Inhalt kann aber vom Gericht untersch. gewürdigt werden.

Ergänzungen

  1. hansalbers schrieb am (30.03.2009 | 14:54):
    In Strafprozessen wird aber meist ein unabhängiges medizinisches Gutachten eingeholt, da kannst Du dann Deinen Dorfarzt vergessen. Verstoß melden
  2. McFly3 schrieb am (30.03.2009 | 15:05):
    Klar, das kann sein. Ist halt Teil des Spielchens "Freie Beweiswürdigung".
    Es kann weitere Atteste geben, Gegenatteste usw.
    Ungültig wird das erste Attest (egal ob Dorfarzt oder Chefarzt) dadurch allerdings nicht... Verstoß melden

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