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Wurde in der BRD das Kindergeld immer in der gleichen Hohe gezahlt, egal wie hoch das Einkommen des Empfängers zu dem Zeitpunkt war.

Frage von anonym (09.02.2012 | 10:17)
Antwort wurde versendet

Ja, wobei es im Grunde zu einem Wesentlichen Teil von Staats wegen dazu dient, die Kinder "steuerfrei" zu stellen. Das bedeutet, dass bei kleinen Einkommen der Anteil der Steuerfreistellung klein ist, der Rest ist quasi "Geschenk" und bei großen Einkommen wird u.U. noch "Steuerfreibetrag" nachgezahlt, kein Geschenk.

Ergänzungen

  1. Waldi1972 schrieb am (09.02.2012 | 11:53):
    Anzumerken ist noch, dass der Empfänger auch bei Kindern in Ausbildung nicht das Kind selbst ist, sondern die Eltern/Pflegeeltern ..., und von deren Einkommen hängt es nicht ab, da es ja nicht deren Geld ist.
    Wenn hingegen die Einkommens- oder Ausbildungsverhältnisse des Kindes sich ändern, dann "empfangen" die Eltern weniger. Verstoß melden

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