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Wurde gegen J. Fritzl heute auch die anschließende Sicherungsverwahrung oder 'nur' lebenslänglich verhängt?

Frage von anonym (19.03.2009 | 21:23)
Antwort wurde versendet

"Nur" lebenslänglich. Theoretisch wäre eine Entlassung nch 15 Jahren möglich. Zuvor müsste er als geheilt aus der Anstalt entlassen werden.

Quelle: Antwort von Mimbrocken (19.03.2009 | 21:28) und Bestätigung von LuckyDerGuru (19.03.2009 | 21:30)

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