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WAP-Frage
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Würde man einen Polizisten beleidigen würde das Urteil milder ausfallen, wenn man betrunken wäre, oder wenn man nüchtern wäre?

Frage von anonym (14.02.2010 | 22:30)
Antwort wurde versendet

Wenn bereits ein Zustand des § 21 StGB vorliegt (verminderte Schuldfähigkeit) -> Strafmilderung nach § 49 StGB. Sonst keine Auswirkung.

Quelle: Antwort von StanleyKubrick (14.02.2010 | 22:32) und Bestätigung von winni300 (14.02.2010 | 22:36)
Bewertung: positiv
Kommentar: keiner

Ergänzungen

  1. StanleyKubrick schrieb am (14.02.2010 | 22:43):
    Übrigens: Bei der Beurteilung, ob § 21 StGB vorliegt, ist eine Gesamtwürdigung aller inneren und äußeren Umstände (Trinkgewohnheiten usw.) vorzunehmen. Als große Richtschnur gilt: 2 Promille. Verstoß melden

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