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Web-Frage
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Wonach bemisst sich eigentlich die Kaution, wenn man aus dem Knast oder von der Polizei weg kommen will?

Frage von anonym (04.01.2010 | 18:47)
Antwort wurde versendet

Der Richter setzt Höhe und Art der Sicherheit nach freiem Ermessen fest.
Wir hoffen du kommst auf Kaution frei!! ( : Schönen abend noch!

Quelle: Antwort von pogge (04.01.2010 | 18:54) und Bestätigung von Questlerianer (04.01.2010 | 18:55)
Bewertung: positiv
Kommentar: keiner

Ergänzungen

  1. Mimbrocken schrieb am (04.01.2010 | 18:52):
    § 116a
    (1) Die Sicherheit ist durch Hinterlegung in barem Geld, in Wertpapieren, durch Pfandbestellung oder durch Bürgschaft geeigneter Personen zu leisten. Davon abweichende Regelungen in einer auf Grund des Gesetzes über den Zahlungsverkehr mit Gerichten und Justizbehörden erlassenen Rechtsverordnung bleiben unberührt.
    (2) Der Richter setzt Höhe und Art der Sicherheit nach freiem Ermessen fest.
    (3) Der Beschuldigte, der die Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls gegen Sicherheitsleistung beantragt und nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes wohnt, ist verpflichtet, eine im Bezirk des zuständigen Gerichts wohnende Person zum Empfang von Zustellungen zu bevollmächtigen.
    http://bundesrecht.juris.de/stpo/__116a.html Verstoß melden

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