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Web-Frage
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Wohnen seit 3 Monaten in einer Wohnung. Wurden im 2. Monat mündlich gekündigt. Heizunngsanlage ist von anfang an defekt. Rückwirkend Mietminderung möglich?

Frage von Redrum (20.10.2011 | 20:20)
Antwort wurde versendet

Ja. Siehe Ergänzungen. Wir sind keine Rechtsberatung. Im Zweifel frag einen Anwalt. Schönen Abend.

Antwort von hansalbers (20.10.2011 | 20:32) und Bestätigung von winni300 (20.10.2011 | 20:32)

Ergänzungen

  1. hansalbers schrieb am (20.10.2011 | 20:26):
    Gemäß dem Mietrecht § 568 BGB muss die Kündigung über Wohnraum schriftlich erfolgen. Das heißt, eine mündliche Kündigung am Telefon oder direkt gegenüber dem Vertragspartner ist nicht rechtswirksam und damit nichtig.

    http://www.umzug.info/mietvertrag-kuendigen.html Verstoß melden
  2. hansalbers schrieb am (20.10.2011 | 20:31):
    Falls Du den Vermieter korrekt über den Mangel informiert hast, kannst Du auch rückwirkend mindern.

    http://www.gevestor.de/details/mietminderung-rueckwirkend-wa nn-darf-man-miete-kuerzen-1050.html

    Wir sind keine Rechtsberatung. Im Zweifel frag einen Anwalt. Verstoß melden
  3. hansalbers schrieb am (20.10.2011 | 20:35):
    Mietminderung wegen kaputter Heizung im Sommer wird allerdings schwierig. Verstoß melden

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