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SMS-Frage
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Wo gibt es den günstigsten Mopedführerschein in der EU?

Frage von Theodorich (03.07.2009 | 21:05)

Ergänzungen

  1. bbweb schrieb am (04.07.2009 | 00:20):
    http://www.noen.at/redaktion/Preisdetektiv/article.asp?Text= 204593&cat=872 Verstoß melden
  2. bbweb schrieb am (04.07.2009 | 00:21):
    http://www.google.de/search?source=ig&hl=de&rlz=&=&q=mopedf% C3%BChrerschein&btnG=Google-Suche&meta=lr%3D&aq=3&oq=moped Verstoß melden
  3. bbweb schrieb am (04.07.2009 | 00:21):
    Führerschein

    Zum Fahren eines Moped (im Beamtendeutsch Kleinkraftrad) benötigt man den Führerschein Klasse M. Er löste 1998/1999 als der neue EU-Führerschein eingeführt wurde die alte Klasse 4 ab.

    Der Moped-Führerschein kann mit 16 Jahren erworben werden. Mit dem Führerschein M können Mopeds (zweirädrige Kleinkrafträder) mit bis zu 50 ccm Hubraum gefahren werden. Bei mehr Hubraum würde es sich nicht um ein Moped handeln. Mit dem alten nationalen Führerschein der Klasse 4 lag die Höchstgeschwindigkeit von Mopeds bei 50 km/h. Durch den EU-Führerschein wurde die Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h herabgesetzt.

    Kleinkrafträder die bis zu 50 km/h schnell sind und vor dem 31.12.2001 erstmals zugelassen wurden gelten aber auch als Moped - obwohl sie streng genommen fünf km/h zu schnell sind. Hier gilt noch die alte Gesetzeslage der Führerscheinklasse 4. Mit ein bisschen Glück dürfen Sie mit der Führerscheinklasse M sogar ein Moped fahren das 60 km/h schnell ist. Dieses geht allerdings nur dann, wenn es sich um ein altes Kleinkraftrad aus der DDR handelt und wenn dieses Fahrzeug bis zum 28.02.1992 auf dem Gebiet der alten DDR zugelassen wurde. Maßgeblich hierfür ist die Verordnung §76 FeV, Nr. 8 §6 Absatz 1.

    http://www.moped-fuehrerschein.de/fuehrerschein.html Verstoß melden

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