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Wieviel Mitglieder muß ein "eingetragener Verein" mindestens haben?

Frage von anonym (20.10.2010 | 18:06)
Antwort wurde versendet

Als Mindestzahl hat der Gesetzgeber sieben Gründungs-Mitglieder angegeben (§ 56 BGB). Unter 3 Mitgliedern erlischt die Rechtsfähigkeit.

Quelle: Antwort von Questlerianer (20.10.2010 | 18:10) und Bestätigung von winni300 (20.10.2010 | 18:23)

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