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Wieviel Geld (Eltern oder sonstwem) steht mir als 19-jährige Abiturientin zu, wenn ich in eine eigene Wohnung ziehe?

Frage von Gina1608 (09.01.2012 | 16:20)
Antwort wurde versendet

Generell müssen volljährige grundsätzlich selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen, ausser sie sind in der Ausbildung. Einen festen Betrag der dir zusteht, gibt es nicht! Eltern entscheiden, ob sie den Unterhalt an Euch in Form von Natural- oder Barunterhalt leisten wollen. Einige Hinweise dazu in den Quellen.

Ergänzungen

  1. Questlerianer schrieb am (09.01.2012 | 16:44):
    Ich hör' immer "ZUSTEHEN"??

    "Wenn deine Eltern deinem Auszug zustimmen (!!!!!), sind Sie dazu verpflichtet, deine Versorgung zu sichern. Dabei liegt es in Ihrem Ermessen, ob Sie dir finanzielle Mittel oder materielle Unterstützung, wie z.B. Lebensmittel, zukommen lassen. Ist es sowohl deinen Eltern als auch dir nicht möglich, die Kosten für deine eigene Wohnung und deinen Lebensunterhalt zu tragen, solltest du bedenken, dass der Staat dich bis zum vollendeten 25. Lebensjahr nicht finanziell unterstützen wird, es sei denn, du trittst eine Ausbildung oder eine Arbeitsstelle fernab deines Elternhauses an, oder du hast eine eigene Familie, sodass ein Auszug unumgänglich ist."
    http://www.erstewohnung24.de/mein-auszug/wohnsituation/auszi ehen-mit-16-18-x
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