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SMS-Frage
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Wieviel Euro müssen jeweils eine GmbH und eine gGmbH mindestens als Sicherheit beim Amtsgericht zurücklegen?

Frage von anonym (31.07.2011 | 15:47)
Antwort wurde versendet

Einlage von mind. 25000€ erf (allerdings muß diese nicht hinterlegt werden, sondern Bar- oder Sacheinl.), Bei Gründung min 12500€ oder 25%

Quelle: Antwort von Waldi1972 (31.07.2011 | 15:56) und Bestätigung von Hori (31.07.2011 | 15:56)

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