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WAP-Frage
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Wieviel darf ich neben Zivildienst dazuverdienen? Muss man das anmelden beim Bundesamt für Zivildienst? Bitte mit Quelle!

Frage von anonym (09.01.2009 | 23:47)
Antwort wurde versendet

Muss genehmigt werden. Arbeitszeit Dienststelle + Nebentätigkeit max. 48 Std./Woche. Nicht in der eig. Dienststelle, kein Vollz.-Studium.

Bewertung: positiv
Kommentar: keiner

Ergänzungen

  1. Hajott schrieb am (09.01.2009 | 23:54):
    Einkommensgrenzen gibt es keine. Verstoß melden

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