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Wie lange darf man laut Gesetz mit 16 draußen bleiben? Oder in Gaststätten?

Frage von Anna1995 (18.05.2011 | 14:26)
Antwort wurde versendet

Paragraf 4 aus dem Kinder- und Jugendschutzgesetz sagt: "Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr morgens nicht gestattet werden."
Also darfst Du bis 12 beiben.

Quelle: Antwort von exsylor (18.05.2011 | 14:32) und Bestätigung von winni300 (18.05.2011 | 14:47)
Bewertung: positiv
Kommentar: keiner

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