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Wie lang ist die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr?bzw muss man angehoert werden?

Frage von anonym (18.01.2011 | 08:13)
Antwort wurde versendet

Die Verjährungsfrist einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr beträgt 3 Monate, mit Bußgeldbescheid bzw. öffentlicher Klage 6 Monate.
Drogen- oder Alkoholdelikte verjähren in jedem Fall frühestens in 6 Monaten, Verkehrsstraftaten allerdings frühestens nach 3 Jahren.

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