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Wie lang darf man den TÜV überziehen

Frage von anonym (31.05.2011 | 22:50)
Antwort wurde versendet

Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur Hauptuntersuchung (HU) von mehr als zwei bis zu vier Monaten droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 EUR sowie bei einer Überschreitung von mehr als vier bis zu acht Monaten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 EUR. Der amtliche Bußgeldkatalog ...

Quelle: Antwort von Mimbrocken (31.05.2011 | 23:10) und Bestätigung von winni300 (31.05.2011 | 23:12)

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