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Wie kann ich von ner Prostituierten das halbe Geld zurückverlangen? Vom Eroscenter in Hamburg!

Frage von anonym (14.12.2011 | 21:27)
Antwort wurde versendet

Es wird wohl schwierig sein, nachzuweisen, dass der mündlich geschlossene Dienstvertrag nach §611 BGB nicht ohne Mangel seitens der Prostituierten erfüllt wurde. Gegebenenfalls sollte nachfragen helfen, bei ihr oder auch dem Arbeitgeber der Frau, falls sie nicht selbständig ist. Ich würde mich aber nicht trauen ;-)

Quelle: Antwort von christopherturk (14.12.2011 | 21:34) und Bestätigung von winni300 (14.12.2011 | 21:35)

Ergänzungen

  1. christopherturk schrieb am (14.12.2011 | 21:32):
    Frag den netten glatzköpfigen Herren am Eingang. Verstoß melden
  2. christopherturk schrieb am (14.12.2011 | 21:35):
    Falls es denn ein mündlicher Vertrag war. Haha. Verstoß melden

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