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Wie ist die Rechtslage? 1. Einmal geblitzt 3 Pkt. + 1 Monat Fahrverbot ( noch nicht angetreten) jetzt wieder mit 31 kmh innords geblitzt. Ist mit einer höheren straffe zu rechnen?

Frage von anonym (09.01.2012 | 12:35)
Antwort wurde versendet

Es sieht so aus, als wenn Du wohl mit EINEM weiteren Monat davonkommen solltest, auch wenn das den Hiogis gar nicht unbedingt gefällt!? :-(
31 - 40 km/h innerorts bedeuten grundsätzlich 3 Punkte und einen Monat laufen. Wäre schön, wenn es für die Zukunft helfen würde ...
Lies auch mal die Ergänzungen.

Quelle: Antwort von Questlerianer (09.01.2012 | 22:49) und Bestätigung von dasCARUSO (09.01.2012 | 22:51)

Ergänzungen

  1. panoroma schrieb am (09.01.2012 | 12:45):
    Hoffentlich.
    http://www.verkehrslexikon.de/Module/FVBeharrlichkeit.php
    So uneinsichtige Verkehrsteilnehmer (Gefärdung anderer) sollte man wirklich für längere Zeit aus dem Verkehr ziehen! Verstoß melden
  2. HannesB schrieb am (09.01.2012 | 12:55):
    Wird innerhalb 1 Jahres die Geschwindigkeit wiederholt um mindestens 26 km/h überschritten, wird für die Wiederholung (zusätzlich) ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt.

    aus [ http://www.rechtsanwaeltekroeger.de/menu/verkehrsrecht/ordnu ngswidrigkeiten-strafrecht/bussgeldkatalog/ ] Verstoß melden
  3. HannesB schrieb am (09.01.2012 | 12:57):
    [ http://www.frag-einen-anwalt.de/Wiederholte-Geschwindigkeits uebertretung-Abschaetzung-der-Folgen-__f14950.html ] Verstoß melden
  4. panoroma schrieb am (09.01.2012 | 12:57):
    Einen Monat hat er ja schon. Offensichtlich waren es beim 1. Mal mehr als 31 km. Verstoß melden
  5. HannesB schrieb am (09.01.2012 | 12:59):
    Und nochmals panoromas Thema in einem Diskussionsforum:

    § 4 Abs. 2 BKatV:

    (2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

    [ http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=30162 ] Verstoß melden
  6. Questlerianer schrieb am (09.01.2012 | 21:09):
    panorama, mach doch mal 'ne ANtwort aus Ergänzung 1!!! Verstoß melden
  7. panoroma schrieb am (09.01.2012 | 22:04):
    Die links sagen nur, dass er beim 2. Mal mit einem Fahrverbot bestraft werden kann - falls er beim ertsen Mal noch keines bekommen hatte, da er unter 31 km/h war. Er hatte bereits beim 1. Mal das Fahrverbot bekommen. Sowas von Verantwortungslos! Ich würde ihn auf geistige Reife unteruchen lassen, immerhin setzt er bei seinen deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen das Leben anderer auf's Spiel.
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