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Wie ist die plz von wimbledon bei london?

Frage von anonym (02.02.2010 | 10:11)
Antwort wurde versendet

SW19 für Wimbledon und SW 20 für West Wimbledon. Das Tennisturnier von Wimbledon wird deshalb auch manchmal als "SW19" bezeichnet.

Quelle: Antwort von StanleyKubrick (02.02.2010 | 10:16) und Bestätigung von Mimbrocken (02.02.2010 | 10:17)
Antwort wurde nicht versendet

SW19 7

Antwort von Hitman (02.02.2010 | 10:16)

Ergänzungen

  1. Mimbrocken schrieb am (02.02.2010 | 10:17):
    Hitman lebt. Hurra. Verstoß melden
  2. Hitman schrieb am (02.02.2010 | 10:18):
    :) Verstoß melden
  3. StanleyKubrick schrieb am (02.02.2010 | 10:18):
    Ja, er war gestern schon kurz da. Ich freu mich :) Verstoß melden
  4. Mimbrocken schrieb am (02.02.2010 | 10:19):
    Jetzt wird die Bestätigerqualität wieder steigen. Schön. Verstoß melden
  5. hansalbers schrieb am (02.02.2010 | 10:20):
    Hitman könnte haarsplizz ersetzen. Verstoß melden
  6. Mimbrocken schrieb am (02.02.2010 | 10:22):
    @Hitman: Der Bericht über den Hubschrauberflug steht noch aus. Verstoß melden
  7. Zeitspeicher schrieb am (02.02.2010 | 10:28):
    Wahnsinn. Auferstanden aus Ruinen... usw Verstoß melden
  8. Hitman schrieb am (02.02.2010 | 10:31):
    Ich Idiot hab zu lange gewartet, da ist der Gutschein verfallen! Schade, wäre gern Hubschrauber geflogen! Verstoß melden
  9. Mimbrocken schrieb am (02.02.2010 | 10:32):
    Aber der "redet" nie mit uns. Wir sind zu profan. Mich macht das traurig. Verstoß melden
  10. hansalbers schrieb am (02.02.2010 | 10:36):


    Das Oberlandesgericht München (OLG München, Urteil vom 17.01.2008, AZ: 29 U 3193/07) hatte eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab Ausstelldatum für unwirksam erachtet. Der Beklagte hatte im Internet für seinen Leistungen Gutscheine angeboten und geregelt, dass die Gutscheine generell ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig sein und das Restguthaben bis zum Verfallsdatum dem Geschenkgutscheinkonto gutgeschrieben wird und danach nicht mehr verwendet werden kann.

    Diese kurze Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten hatte das Oberlandesgericht jedoch als unwirksam angesehen, da diese Regelung gegen das Benachteiligungsverbot des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB verstößt. Die Gutscheindauer von einem Jahr verstößt gegen das Gebot von Treu und Glauben.

    Die Frage, ob und wie weit Gutscheine befristet werden können, beantwortet sich hier jedoch noch nicht eindeutig. Es dürfte hier wohl die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, gemäß § 195 BGB gelten. Hierbei ist zu beachten, dass diese dreijährige Frist erst am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch besteht (der Gutschein gekauft wurde).

    Wenn somit, was zu empfehlen ist, hinsichtlich der Gültigkeitsdauer von Gutscheinen keine Regelung getroffen wird, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.

    http://www.internetrecht-rostock.de/gutschein-gueltigkeit.ht m
    Verstoß melden
  11. hansalbers schrieb am (02.02.2010 | 10:37):
    Ich kauf Dir Deinen "abgelaufenen" Gutschein ab. Verstoß melden
  12. Mimbrocken schrieb am (02.02.2010 | 10:49):
    Der kann ja doch "reden". Ein gut programmierter Bot. Verstoß melden
  13. Hitman schrieb am (02.02.2010 | 12:21):
    Den Gutschein hab ich glaube schon weggeschmissen. Wenn ich aber auf jollydays gehe und dann auf meine Rechnungensteht ein Eintrag mit Rechnungsnimmer und Betrag. Wenn ich dann auf Download gehe steht da "Datei kann nicht gefunden werden.". Muss den mal ne Mail schreiben was das soll. Wenn die schon die Rechnungen zum Download anbieten, soll das auch gehen! Verstoß melden
  14. Hitman schrieb am (02.02.2010 | 12:22):
    Rechnugsnummer Verstoß melden
  15. Mimbrocken schrieb am (02.02.2010 | 12:26):
    Das Wort wird nicht besser. Du musst Deine Programmierung überarbeiten. Verstoß melden
  16. Hitman schrieb am (02.02.2010 | 12:49):
    Rechnungsnummer Verstoß melden
  17. hansalbers schrieb am (02.02.2010 | 13:42):
    Ready. Verstoß melden

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