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WIE HOCH ist nach § 107 AO die Entschädigung wenn ich dem Finanzamt auskünfte über dritte geben muß ? Nicht Gesetzestext sonder Summe ?

Frage von Guendi (25.03.2010 | 12:18)
Antwort wurde versendet

Es ist keine konkrete Summe festgelegt: Abschnitt 84 AEAO: Anspruch auf Ersatz aller seiner mit dem Ersuchen zusammenhängenden Aufwendungen, d.h. auch jener, die ihm im Zusammenhang mit der Vorlage von Urkunden entstanden sind.

Quelle: Antwort von HannesB (25.03.2010 | 12:30) und Bestätigung von Mabuse76 (25.03.2010 | 13:14)
Bewertung: positiv
Kommentar: keiner

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