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Wie berechnet sich das Arbeitslosengeld nach dem Mutterschutz

Frage von anonym (27.04.2010 | 21:41)
Antwort wurde versendet

Solange Sie sich als gesetzlich Versicherte im Mutterschutz befinden, zahlt Ihnen die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 Euro pro Arbeitstag. Der Arbeitgeber stockt dieses Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des Nettogehaltes auf. Das Nettoeinkommen wird dabei auf Tage umgerechnet.

Quelle: Antwort von Questlerianer (27.04.2010 | 22:25) und Bestätigung von Ratzingeronline (27.04.2010 | 22:26)

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