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Wer hat das Sorgerecht in islamischen Ländern? Gibts dazu auch gute Quellen? Ich hab nix gefunden. Danke.

Frage von anonym (13.05.2009 | 17:57)
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Dazu gibt es versch. Meinungen innerhalb des islam. Rechts.Bis zu einer gewissen Reife, bei der Mutter. Dannach entscheidet das Kind. Quelle

Bewertung: positiv
Kommentar: keiner

Ergänzungen

  1. winni300 schrieb am (13.05.2009 | 18:24):
    Sorgerecht für Kinder: Dazu gibt es verschiedene Meinungen innerhalb des islamischen Rechts. In jedem Falle verbleiben Kinder bis zum Erlangen einer gewissen Reife bei der Mutter. In den Rechtsbüchern sind dafür unterschiedliche Altersgrenzen genannt. Es besteht jedoch kein “Besitzanspruch” des Vaters, obwohl er Vormund der Kinder ist und auch für ihren Unterhalt aufkommen muss. Eine moderne Gesetzgebung sieht heute in vielen Ländern vor, dass im Interesse des Kindes entschieden wird, bzw. ältere Kinder wählen können, ob sie bei Mutter oder Vater leben wollen. Auch dafür gibt es Beispiele aus der Rechtspraxis des Propheten Muhammad. - Die gesetzlichen Möglichkeiten sind also vorhanden, dass Müttern das Sorgerecht und Witwen unter bestimmten Voraus¬setzungen auch die Vormundschaft ihrer Kinder übertragen wird. Problematisch bleibt aber für viele Frauen die Durchsetzung - oft gegen die Verwandtschaft des Mannes. Verstoß melden

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