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Wer haftet in einem NICHT eingetragenen Verein für entstandenen Schaden? Der Vorstand mit seinem Privatvermögen, die Mitglieder?

Frage von Marko (03.12.2010 | 07:38)
Antwort wurde versendet

Es haftet jede Person, die für den nicht eingetragenen Verein Rechtsgeschäfte vorrnimmt, mit seinem gesamten persönlichen Vermögen.

Bewertung: positiv
Kommentar: keiner

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