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Wer Finanziert die arbeiterkammer

Frage von anonym (08.12.2010 | 17:46)
Antwort wurde versendet

Die aktiven Beschäftigten müssen eine Arbeiterkammerumlage von 0,5 Prozent des Bruttogehalts zahlen, die automatisch, als Teil des Sozialversicherungsbeitrages, vom Lohn/Gehalt abgezogen und den Arbeiterkammern zugeleitet werden. Dadurch erfolgt die Finanzierung der AK „still“ und wird kaum wahrgenommen.

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