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Wer bezahlt einen verschuldeten oder unverschuldeten Unfall auf einer Probefahrt?

Frage von anonym (08.08.2010 | 13:35)
Antwort wurde versendet

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz müssen Autokäufer, die während einer Probefahrt einen Schaden am Fahrzeug verursachen keinen Schadensersatz leisten. Die Haftung ist also ausgeschlossen. Der Probefahrer kann und muss davon ausgehen, dass das Fahrzeug durch eine Vollkaskoversicherung versichert ist.

Quelle: Antwort von Questlerianer (08.08.2010 | 13:56) und Bestätigung von HannesB (08.08.2010 | 13:59)

Ergänzungen

  1. HannesB schrieb am (08.08.2010 | 13:59):
    Es ist empfehlenswert sich vorher darüber zu informieren ob das Auto einen Versicherungsschutz hat oder nicht um keine negative Überraschung zu erleben. Verstoß melden

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