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Wenn man gesetzlich die Möglichkeit hat, auf Probe in die nächste Klasse vorzurücken, können die Lehrer dem Schüler das Vorrücken trotzdem verbieten? (9.Klasse Gymnasium)

Frage von anonym (17.07.2011 | 19:41)
Antwort wurde versendet

JA, das können die Lehrer!
In § 63 der Gymnasialschulordnung heißt es dazu ausdrücklich: "... Die (letztendliche) Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz."
Es ist also letzten Endes AUCH eine Auslegungssache! Gruß Hiogi

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