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Wenn man bei der Steuererklärung von 2010 noch einen anderen Namen getragen hat, muss man mit seinem jetzigen oder dem damaligen unterschreiben?

Frage von Gina1608 (21.06.2011 | 17:40)
Antwort wurde versendet

Der Zeitpunkt, zu dem Du unterschreibst, ist relevant. Wenn Du heute unterschreibst, dann mußt Du mit dem Namen unterschreiben, den Du heute hast. Du könntest ja auch nicht schon mit dem zukünftigen Namen unterschreiben, wenn Du Dich auf eine Stelle bewirbst, die Du erst im nächsten Jahr antrittst

Quelle: Antwort von Waldi1972 (21.06.2011 | 18:23) und Bestätigung von Mimbrocken (21.06.2011 | 18:24)

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