Antworten und Tipps zur Frage

iPhone-Frage
1

Wenn ich was auf Ebay versteigert habe, der Käufer sich aber nicht meldet und auuch kein Geld überweist, darf ich das Objekt dann wieder versteigern?

Frage von anonym (05.01.2011 | 17:04)
Antwort wurde versendet

Setze dem Käufer eine angemessene und konkrete Frist (genaues Datum) zum Bezhalen des Artikels und teile ihm mit, dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst, falls diese Frist nicht eingehalten wird. Hier auch die Vorgehensweise, die du bei Ebay anwenden solltest: http://tinyurl.com/m6oqaj - Gruß

Quelle: Antwort von winni300 (05.01.2011 | 18:26) und Bestätigung von Questlerianer (05.01.2011 | 18:30)

Ergänzungen

  1. Hajott schrieb am (05.01.2011 | 17:49):
    In diesem Fall ist ein Kaufvertrag gem. §433 BGB zustande gekommen. Wenn nun der Käufer seiner Pflicht aus diesem Vertrag (Zahlung und Abnahme) nicht nachkommt, muss man ihm eine konkrete Frist setzen und für den erfolglosen Ablauf dieser Frist mit Rücktritt vom Vertrag drohen. "Konkrete Frist" bedeutet, dass man ein bestimmtes (angemessenes) Datum setzen muss (also zum Beispiel "zahlen Sie bis zum 25.01.2011") und den Rücktritt androhen muss (also zum Beispiel "ansonsten trete ich vom Vertrag zurück"). Eine Frist, die zum Beispiel lautet "zahlen Sie innerhalb der nächsten 7 Tage" ist juristisch anfechtbar.

    Nach Ablauf der Frist befindet sich der Käufer im Verzug und man kann zurücktreten.

    Quelle: Juristische Vorlesungen im Rahmen meines BWL-Studiums und http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldnerverzug#Voraussetzungen sowie http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

    Wer möchte, kann jetzt versuchen, das in 360 Zeichen zusammenzufassen. ;)) Verstoß melden

Ergänzung schreiben:

Zugeordnetes Thema:
,
Spiegel Stern Welt PC Welt Handelsbaltt Hamburger Abendblatt Deutsche Startups Giga

loading...