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Wenn ich seit Februar krank geschrieben war, was passiert mit meinen Urlaubstagen für dieses Jahr

Frage von anonym (08.12.2011 | 13:19)
Antwort wurde versendet

Bis 2009 musste der Urlaub noch im laufenden Kalenderjahr oder spätestens im Übertragungszeitraum genommen werden, ansonsten sollte der Urlaub verfallen. Inzwischen gilt, dass der Urlaub nicht verfallen kann, wenn der Arbeitnehmer wegen Krankheit keinen Urlaub nehmen kann.

Quelle: Antwort von Questlerianer (08.12.2011 | 13:34) und Bestätigung von winni300 (08.12.2011 | 13:38)
Antwort wurde nicht versendet

Laut unseren Quellen haben Sie nur Anspruch auf ihren gesetzlich garantierten Mindesturlaub. Kann der Rest wegen Krankheit nicht genommen werden, verfällt er. Ausnahmen gibt es nur, wenn der entsprechende Tarifvertrag andere Regelungen vorsieht.
Informieren Sie sich bitte auch bei ihrer Gewerkschaft und/oder Anwalt.


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