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Wenn ich ein Kaufvertrag über ein gebrauchtes auto abgeschlossen habe und der Verkäufer das Fahrzeug nach Abschluss des Vertrages doch nicht verkaufen will... Is dies rechtens?

Frage von anonym (24.02.2011 | 18:10)
Antwort wurde versendet

Wenn ein Kaufvertrag geschlossen wurde, ist der Käufer zur Zahlung verpflichtet und der Verkäufer zur Lieferung. Dies ist der Grundsatz von § 433 BGB. Da wir aber keine Rechtsberatung sind, ist diese Aussage völlig unverbindlich. Verbindliche Infos gibt es beim Anwalt deines geringsten Misstrauens. :)

Quelle: Antwort von Hajott (24.02.2011 | 18:33) und Bestätigung von Questlerianer (24.02.2011 | 18:40)

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