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wenn ich Alkohol getrunken habe, Auto fahre und von der Polizei angehalten werde, dann aus dem Auto steige und Schlücke vodka trinke, dann kann mir nicht nachgewiesen werden betrunken gefahren zu sein

Frage von anonym (13.06.2010 | 00:11)
Antwort wurde versendet

Ein Bluttest würde anhand der Art des Alkohols genaustens ergeben, wieviel sie hätten trinken müssen, um einen gewissen Pegel zu erhalten. Allerdings werden Sie vor den Beamten nicht groß zum trinken kommen. Man kann Milli-Liter-genau feststellen, wieviel Wodka Sie getrunken haben müssten.

Antwort von wattsolldat (13.06.2010 | 02:45) und Bestätigung von Ratzingeronline (13.06.2010 | 03:41)

Ergänzungen

  1. Intenso schrieb am (13.06.2010 | 00:30):
    Doch. Mit Hilfe von zwei Blutproben (gerichtsverwertbar, wenn der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt oder wenn der Atemalkoholtest im Ordnungswidrigkeitenbereich verweigert wird) bzw. zwei Atemalkoholtests lässt sich durch ein Gutachten nachweisen zu welchem Zeitpunkt der Alkohol konsumiert wurde. Dieses Gutachten ist gerichtsverwertbar, so dass du in einem späteren Verfahren schlechte Karten hast.
    Außerdem: Die Promillegrenzen haben einen Sinn und sind nicht nur zum Spaß vorhanden. Bereits ab einer geringen Alkoholkonzentration in deinem Körper, kannst du im Straßenverkehr nicht mehr so reagieren, wie du es nüchtern könntest. Also, don't drink an drive.
    [ Leider finde ich für mein Wissen gerade keine Quelle, weswegen ich das Beantworten ersteinmal zurückstelle ] Verstoß melden

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