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Wenn ein Gericht beschlossen hat das ich 300 Euro Schulden zahlen Mus, kann ich dann mit dem Gericht noch eine Ratenzahlung vereinbaren?

Frage von anonym (09.05.2011 | 23:12)
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Antwort von hiogi (10.05.2011 | 00:44) und Bestätigung von hiogi (10.05.2011 | 00:44)

Ergänzungen

  1. HannesB schrieb am (09.05.2011 | 23:47):
    [ http://www.piloh.de/ratenzahlung-geldstrafe.html ] Verstoß melden
  2. HannesB schrieb am (09.05.2011 | 23:50):
    Die Geldstrafe ist vorrangig durch Zahlung zu tilgen. Ist ein Verurteilter nicht in der Lage, die Geldstrafe in einem Betrag zu zahlen, so kann ihm auf Antrag eine Ratenzahlung gewährt werden. Die Höhe der jeweiligen Raten soll so bemessen sein, dass der Strafcharakter der Sanktion nicht verloren geht. Hinsichtlich der maximalen Dauer der Ratenzahlung gibt es keinen einheitlichen Maßstab. Ist ein Verurteilter aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, Zahlungen zu leisten, so kann ihm auf Antrag auch Tilgung durch gemeinnützige Tätigkeit ermöglicht werden. Näheres regeln entsprechende Rechtsverordnungen in den Bundesländern. In Berlin beispielsweise tilgt man dann mit jeweils 6 Stunden gemeinnütziger Tätigkeit (im Einzelfall kann auch ein günstigerer Anrechnungsmodus festgelegt werden) einen Tagessatz der verhängten Geldstrafe.

    aus [ http://de.wikipedia.org/wiki/Geldstrafe_%28Deutschland%29#Ti lgung_der_Geldstrafe ] Verstoß melden
  3. HannesB schrieb am (09.05.2011 | 23:50):
    Man sollte "Schulden" genauer definieren. Schulden bei Dritten? Prozesskostenhilfe?? Oder Geldstrafe??? Verstoß melden

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