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Wenn bei einem Sturm meine 2 Tannen auf eine Oberleitung, die auf dem Grundstückvon mir und meine Nachbar verläuft,fällt und diese abkappt,wer muss für den schaden aufkommen? Danke!!!!

Frage von anonym (11.07.2010 | 07:33)
Antwort wurde versendet

Es trifft einen Grundstücksinhaber stets die Pflicht die Bäume regelmäßig zu beobachten und zu kontrollieren, um eine ausreichende Gefahrenvorsorge gewährleisten zu können.
Man müsste aber auch noch die Vereinbarung zwischen Dir und dem E-Werk kennen, dem die Oberleitung gehört, um das beurteilen zu können.

Quelle: Antwort von ulrich (11.07.2010 | 09:01) und Bestätigung von rds (11.07.2010 | 09:02)

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