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Wenn AG kündigt, muss d Dauer der betriebsangehörigkeit beachtet werden, ab welchen alter beginnt d Zählung, ab 25 Jahren richtig?
Frage von anonym (21.01.2011 | 21:22)
NEIN, NICHT MEHR!
Der EuGH hat diesen Passus des Kündigungsrechts gekippt. Wie die Richter am Dienstag in Luxemburg entschieden, ist § 622 Abs. 2 S. 2 BGB europarechtswidrig und damit unwirksam.
Die Bestimmung sieht vor, dass Beschäftigungzeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht auf die Kündigungsfrist angerechnet werden!

Bewertung: positiv
Kommentar: Ob Dienstag o mittwoch is doch egal :)! Super danke!! Das heißt, wenn ich mit 24 dem betrieb angehöre u AG mich nach 5 j kündigt, beträgt d Frist trotzdem 2 Monate zum Monatsende o ?!
Ergänzungen
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Hajott schrieb am (21.01.2011 | 21:56):
Wieso "am Dienstag"?? Das war im Januar 2010, wenn ich mich jetzt nicht verlesen habe ...
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Questlerianer schrieb am (21.01.2011 | 22:06):
Wieso nicht? Der 19. Januar 2010 war halt ein Dienstag. :-)
Aber ich würde Dir ungeachtet dessen dringend empfehlen, die Antwort zu duellieren! Das ist unbedingt nötig!
Die Fakten habe ich Dir ja schon rausgesucht. :-)
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Questlerianer schrieb am (21.01.2011 | 22:32):
Wir können natürlich keine rechtsverbindlichen Aussagen machen, aber die Aussagen sind schon ziemlich klar.
"Jedenfalls sind aber Arbeitgeber gut beraten, bei der Berechnung der Kündigungsfristen Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr zu berücksichtigen. Sollte dies nicht geschehen, bestehen gute Aussichten, dass der entsprechende Arbeitnehmer vor Gericht eine entsprechende Verlängerung seiner Kündigungsfrist erreicht, selbst wenn die Kündigung an sich wirksam ist. Die genaue Berechnung der Kündigungsfrist hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und ggf. auch anwendbaren Tarifverträgen ab, so dass eine individuelle Beratung notwendig ist."
http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/altersdiskrimin ierung-einmal-umgekehrt-berechnung-der-betriebszugehoerigkei t-bei-kuendigungsfristen-unter-beruecksichtigung-von-vor-dem -25-lebensjahr-
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