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Wenn A bei einem Fußballspiel (Bezirksliga) eine Körperverletzung begeht, darf die Zeitung B den Namen des A bei der Berichterstattung dann nennen?

Frage von anonym (14.04.2010 | 16:58)
Antwort wurde versendet

Zunächst einmal haben wir in Deutschland die Pressefreiheit insofern kann die Zeitung da fast alles machen was sie will. Zum anderen machen Zeitungen in solchen Fällen zu 99% Vorname und Anfangsbuchstabe des Nachnamens und dann ist es sowieso egal.

Quelle: Antwort von Guendi (14.04.2010 | 17:12) und Bestätigung von hansalbers (14.04.2010 | 17:15)
Bewertung: positiv
Kommentar: Die Antwort ist mir ein bisschen sehr einseitig. Nach Recherche hab ich festgestellt, dass die Frage nicht einfach zu beantworten ist und hier die Pressefreiheit mit dem Persönlichkeitsrecht kollidiert.
Dennoch Danke für die Mühe!

Ergänzungen

  1. hansalbers schrieb am (14.04.2010 | 17:15):
    Klar darf die Zeitung das. Verstoß melden
  2. Intenso schrieb am (14.04.2010 | 17:50):
    Demgegenüber steht diese Ausführung:
    [ http://www.boehmanwaltskanzlei.de/urheberrecht-medienrecht/p resserecht/pflichten-der-presse/allgemeines-persoenlichkeits recht/764-recht-am-eigenen-namen ] Verstoß melden
  3. hansalbers schrieb am (14.04.2010 | 18:08):
    Das steht dem nicht gegenüber. Wer öffentlich in einer Mannschaft Fußball spielt und dabei jemandem auf die Fresse kloppt, darf auch namentlich genannt werden. Wenn irgendein Musiker jemandem im Publikum verkloppt, darf die Zeitung das ja auch schreiben. Verstoß melden
  4. Guendi schrieb am (14.04.2010 | 18:25):
    Es gab mal einen UNBEKANNTEN Michael Schumacher (nicht der Rennfahrer) der hatte die Webseite www.Michael-Schumacher.de darauf hin hat DER Michael Schumacher auf Namens und Markenrecht gepocht und recht bekommen der unbekannte mußte die Seite dem bekannten abgeben ( ob Geld floß weiß ich nicht) darauf betieht sich eher der Artikel von Intenso im weiteren Sinne ---aber Pressefreiheit steht GANZ WEIT OBEN Verstoß melden
  5. Guendi schrieb am (14.04.2010 | 18:28):
    Gibt ja auch das recht am eigenen Bild aber wenn Du auf einer Demo bist und ein Szenefoto entsteht und Du zu sehen bist kannst Du dir deine Fotorechte auch in die Haare schmieren, dann ist es vom Prinzip wieder Pressefreiheit----------------------------So und jetzt fang ich an Jura zu studieren :-) Verstoß melden
  6. Intenso schrieb am (14.04.2010 | 18:35):
    Hansi, deine Theorie setzt aber auch Interesse der Öffentlichkeit voraus. Beim Bezirksliga - Fußballer sehe ich das i.d.R. nicht.
    @Guendi: Hast du mal über Seite 1 hinweg gelesen? Verstoß melden
  7. hansalbers schrieb am (14.04.2010 | 18:38):
    Also ich seh da das Interesse, zwar nicht der gesamten deutschen Öffentlichkeit, aber der lokalen. Ich glaub nicht, das man da was gegen machen kann. Pressefreiheit. Verstoß melden

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