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SMS-Frage
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wen man jemanden anzeigt und diann die anzeige zurück zieht aber denoch möchte das die akte ohne seinn eigene strafanzeige zur staatsanmaltschaft soll geht das

Frage von anonym (18.03.2009 | 11:41)
Antwort wurde versendet

Eine StrafANZEIGE kann man nicht zurückziehen. Wenn kein öff. Interesse, kann Geschädigter bis z. Urteilsverkündung den StrafANTRAG zurückz.

Quelle: Antwort von HannesB (18.03.2009 | 12:29) und Bestätigung von chorknabe (18.03.2009 | 12:30)

Ergänzungen

  1. HannesB schrieb am (18.03.2009 | 11:45):
    Wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt, kann der/die Geschädigte jederzeit bis zur Urteilsverkündung den Strafantrag zurückziehen (bitte auf den richtigen Ausdruck achten! Eine Anzeige kann man genaugenommen nicht zurückziehen).

    [ http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=97713 ] Verstoß melden
  2. HannesB schrieb am (18.03.2009 | 11:47):
    Eine Anzeige ist nichts weiter als die Mitteilung über Straftaten an die Polizei, egal ob mündlich, schriftlich oder anonym per Flaschenpost. Und eine solche Anzeige lässt sich grundsätzlich nicht zurückziehen.

    [ http://board.gulli.com/thread/1016747-anzeige-zurckziehen-mg lich-/ ] Verstoß melden
  3. Questlerianer schrieb am (18.03.2009 | 11:53):
    Da ist irgendwas link!
    Erst angezeigt, dann zurückgezogen (falsche Anschuldigung, Verleumdung, üble Nachrede??), aber dennoch den Sachverhalt ANONYM an die Staatsanwaltschaft weitergereicht wissen?
    Nachtijall ick hör dir trapsen. Verstoß melden
  4. Zeitspeicher schrieb am (18.03.2009 | 12:23):
    @hannes: antworte doch. ist doch in ordnung. Verstoß melden

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