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Welche Verpflichtung besteht für einen komplementär und für einen GmbH-Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit ihrer Gesellschaft ?

Frage von anonym (01.03.2011 | 21:31)
Antwort wurde versendet

Der Komplementär eine KG haftet mit seinem Privatvermögen, das heißt er muss damit für die Verpflichtungen des Unternehmens gerade stehen. Ein GmbH-Geschäftsführer ist ein Angestellter des Unternehmens - wenn er sich nichts zu Schulden kommen ließ (Betrug, betrügerischer Konkurs usw.), haftet er gar nicht.

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