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SMS-Frage
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Welche Strafe riskiere ich, wenn ich als Firma zu Unrecht bei einem Neuwagen die Abwrackprämie in Anspruch nehme?\

Frage von anonym (23.07.2009 | 15:22)
Antwort wurde versendet

Mit Urkundenfälschung / Betrug? §§ 263 & 267 StGB, theor. 5 Jahre und mehr, bei 2,5k€ Schaden Geldstrafe. Als Bande hohe Strafen! Abzuraten!

Quelle: Antwort von T0mm1 (23.07.2009 | 15:28) und Bestätigung von dasCARUSO (23.07.2009 | 15:30)

Ergänzungen

  1. Clara schrieb am (23.07.2009 | 15:28):
    Wie geht denn das? Ich dachte immer, man muss einen Verschrottungsnachweis für das Altfahrzeug vorlegen, bevor man die Prämie kassieren kann ...? Verstoß melden
  2. Clara schrieb am (23.07.2009 | 15:30):
    Ok, den Verschrottungsnachweis kann man natürlich fälschen. Verstoß melden

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