Antworten und Tipps zur Frage
Welche porno seiten sind für jugendliche unter 18 erlaubt?
Frage von anonym (28.02.2010 | 10:38)
Es sind keine PORNO-Seiten für unter 18jährige erlaubt! Das StGB schreibt folgendes dazu:
"Verboten ist die Verbreitung von Pornografie gemäß § 184 StGB an Personen unter 18 Jahren."
Ein schönes Wochenende noch wünscht HIOGI

Quelle:
Antwort von rds (28.02.2010 | 11:40)
und Bestätigung von Emre411 (28.02.2010 | 11:41)
Ergänzungen
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Mimbrocken schrieb am (28.02.2010 | 10:53):
Verboten ist die Verbreitung von Pornografie gemäß § 184 StGB an Personen unter 18 Jahren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Pornografie#Verbreitung
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rds schrieb am (28.02.2010 | 11:41):
Webseiten mit Pornografie
Pornografie insgesamt wird in Form von pornografischen Schriften, Bildern, Tonträgern, Filmen und Videos am stärksten über pornografische Webseiten verbreitet. Das ist in Deutschland aufgrund der Jugendschutzbestimmungen § 184 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB und § 4 JMStV unzulässig. Ausnahmsweise ist die öffentliche Zugänglichmachung im Rahmen geschlossener Benutzergruppen, bei denen sichergestellt ist, dass die Teilnehmer nicht unter 18 Jahren alt sind, erlaubt. Zu diesem Zweck verlangen manche Betreiber dieser Webseiten die Eingabe einer Kreditkarten- oder Personalausweisnummer, um das Alter zu verifizieren. Eine solche Zugangsbeschränkung wird jedoch von der Rechtsprechung nicht als wirksam eingestuft, vielmehr sind effektive Maßnahmen wie das Postident-Verfahren erforderlich.[4]
Viele Webseiten decken auch spezielle sexuelle Vorlieben ab („Fetisch-Seiten“). Strafrechtlich zu verfolgen sind sowohl die Anbieter als auch Abrufer von Kinderpornografie. Da auch diese Art der Pornografie einen gewissen Teil der Internet-Pornografie ausmacht – wenn auch einen wesentlich geringeren, als nach manchen Medienberichten zu vermuten wäre – versuchen Politiker und Aktivisten durch Zensur die Verbreitung von Pornografie im Internet einzuschränken. Praktisch ist den Betreibern dieser Webseiten schwer beizukommen, sofern sich die Webserver, die diese Seiten im WWW verfügbar machen, im Ausland befinden und die Kommunikation mit den ausländischen Behörden auch aufgrund anderer Rechtslage im Ausland schwierig ist. Kinderpornografie ist inzwischen jedoch fast weltweit unter schwere Strafen gestellt, sodass sie im Internet kaum noch kommerziell angeboten wird; stattdessen wird sie meist unentgeltlich und „unter der Hand“ getauscht, z. B. in IRC-Channels und anderen geschlossenen Chaträumen.
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hansalbers schrieb am (28.02.2010 | 14:42):
Barbiepornos und Bob der Baumeister Pornos dürften erlaubt sein.
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rds schrieb am (28.02.2010 | 15:25):
???
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hansalbers schrieb am (28.02.2010 | 15:27):
Ausserdem gibt's da noch Reinstecke Fuchs, Schneeflittchen und Schweinchen Fick.
Ergänzung schreiben: