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Welche max. Haftstrafe gibt es bei Betrug im Rahmen einer Geschäftsführung für jemanden der nicht Vorbestraft ist?

Frage von Bigsi (29.07.2010 | 14:39)
Antwort wurde versendet

Nach § 263 StGB kann für Betrug in besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden.
Mögliche Gründe für besonders schwere Fälle findest Du in der Quelle. http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Quelle: Antwort von Questlerianer (29.07.2010 | 15:03) und Bestätigung von Zossen (29.07.2010 | 15:05)

Ergänzungen

  1. Questlerianer schrieb am (29.07.2010 | 14:47):
    "In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren."
    http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html Verstoß melden

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