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Welche Kündigungsfristen für eine Mietwohnung gelten für die Erben, wenn alle Mieter verstorben sind?

Frage von exsylor (07.06.2008 | 23:25)
Antwort wurde versendet

Die Erben haben grundsätzlich 3 Monate Kündigungsfrist. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und alle Erben müssen die unterschreiben

Quelle: Antwort von Melli (07.06.2008 | 23:36) und Bestätigung von DocJagubski (07.06.2008 | 23:37)
Bewertung: positiv
Kommentar: keiner

Ergänzungen

  1. Pudding schrieb am (07.06.2008 | 23:37):
    Wieso kündigen? Die Mieter sind doch alle verstorben....! Verstoß melden

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