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Was muss eigentlich passieren, dass sich eine Regierung auflöst oder aufgelöst wird und es zu Neuwahlen kommt?

Frage von anonym (01.10.2010 | 20:37)
Antwort wurde versendet

Der Regierungschef stellt der Kammer eine Vertrauensfrage. Wird die Vertrauensfrage nicht bestätigt (also kein Vertrauen mehr in die Regierung) wird an den Bundespräsidenten einen Antrag auf Auflösung der Regierung und Anordnung einer auerordentlichen Neuwahl. So läuft´s meistensEs gibt aber noch andere Möglichkeiten..

Antwort von taranta (01.10.2010 | 20:51) und Bestätigung von Questlerianer (01.10.2010 | 20:53)

Ergänzungen

  1. Questlerianer schrieb am (01.10.2010 | 20:51):
    http://www.hdg.de/lemo/html/DasGeteilteDeutschland/Kontinuit aetUndWandel/NeueOstpolitik/konstruktivesMisstrauensvotum.ht ml Verstoß melden
  2. Questlerianer schrieb am (01.10.2010 | 20:53):
    http://dejure.org/gesetze/GG/67.html
    http://dejure.org/gesetze/GG/68.html Verstoß melden
  3. StanleyKubrick schrieb am (01.10.2010 | 20:54):
    Soweit ich das sehe nur bei verlorener Abstimmung im Rahmen einer Vertrauensfrage oder konstruktivem Misstrauensvotum. Ein denkbarer - exotischer - Ausnahmefall wäre noch, dass das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Wahlprüfung Neuwahlen bestimmt. Das hätte allerdings nicht direkt etwas mit der Regierung zu tun, sondern mittelbar über die sie tragende Parlamentsmehrheit. Neuwahlen gibt es ebenso im Fall des Art. 63 IV 3 GG, allerdings bleibt in diesem Fall die bisherige Regierung im Amt. Verstoß melden
  4. Questlerianer schrieb am (01.10.2010 | 20:54):
    Grob gesehen ist die Antwort ja richtig, auch ohne Quelle. Verstoß melden
  5. taranta schrieb am (01.10.2010 | 21:04):
    Grob geschrieben in 320 Zeichen, ja klar ist die richtig.

    Und Questler wie läufts bei dir so?

    Schon bei mir in der Nähe gewesen um ein bisschen Pfefferspray ab zubekommen? Verstoß melden

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