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SMS-Frage
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Was kriegt man eigentlich für ohne Führerschein zu schnell über rote Ampel (Alter 20)?

Frage von tboerner (09.01.2009 | 12:17)
Antwort wurde versendet

Führen eines KFZ ohne Fahrerlaubnis ist Straftat: Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe! Für Ampel und Geschw. paar Tagessätze zusätzl.

Quelle: Antwort von HannesB (09.01.2009 | 12:31) und Bestätigung von winni300 (09.01.2009 | 12:32)
Bewertung: positiv
Kommentar: keiner
Antwort wurde nicht versendet

war die Ampelweniger als eine Sek rot: 50€ & 3 Punkte, länger rot dann 125€ & 4 Punkte. In Probezeit wird diese verlängert und Aufbauseminar


Ergänzungen

  1. HannesB schrieb am (09.01.2009 | 12:32):
    Sorry, Zeiti. Du hast zwar recht, aber in dem Fall ist das das deutlich geringere Problem! Verstoß melden
  2. Zeitspeicher schrieb am (09.01.2009 | 12:34):
    ach man danke, ich hab das echt überlesen.
    Ich würd mal sagen der Junge hat jetzt ein mächtiges Problem....

    danke nochmal fürs korrigieren Verstoß melden
  3. Zeitspeicher schrieb am (09.01.2009 | 12:34):
    wo sollen sie die punkte auch aufschreiben... Verstoß melden
  4. HannesB schrieb am (09.01.2009 | 12:37):
    Eben. Er wird aber sicher zusätzlich eine befristete Führerscheinsperre "verordnet" bekommen, in der er den Führerschein nicht machen darf (bzw. nicht wiederbekommt). Verstoß melden
  5. HannesB schrieb am (09.01.2009 | 12:38):
    Ach ja, falls der Fragesteller mitliest: Für den Fahrzeughalter gilt in dem Fall dieselbe Strafe! Verstoß melden
  6. Zeitspeicher schrieb am (09.01.2009 | 12:43):
    boah das ist ja auch krass. dann wirds ja nochmal teurer. wenns das auto von den eltern war, dann möcht ich jetzt nicht in dessen haut stecken.... Verstoß melden
  7. Zeitspeicher schrieb am (09.01.2009 | 12:43):
    was ist eigentlich wenn er dazu noch betrunken war? Verstoß melden
  8. Zeitspeicher schrieb am (09.01.2009 | 12:43):
    ach das stell ich als frage
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  9. HannesB schrieb am (09.01.2009 | 12:48):
    Ich denke, das würde sein Strafmaß eher etwas reduzieren, da sein Anwalt argumentieren würde, dass er das nüchtern natürlich nie gemacht hätte und sich im alkoholisierten Zustand der Konsequenz seines Handelns nicht im vollen Umfang bewusst war. Seine Führerscheinsperrzeit würde dadurch jedoch sicher länger werden (bzw. wenn er nur ein Fahrverbot hatte könnte es zu einem Führerscheinenzug führen). Juristerei kann sooo schön sein ;-( Verstoß melden
  10. tboerner schrieb am (09.01.2009 | 13:10):
    Passierte in meinem Bekanntenkreis, der Wagen war von seiner Freundin (wie lang er die wohl noch hat?), bin mal gespannt, wie das weitergeht... Verstoß melden

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