Antworten und Tipps zur Frage
Die Klage ist im Zivilprozess die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung,durch den Kläger gegen den Beklagten.Die Klageschrift hält das schriftlich fest. Inhalt: Bezeichnung der Parteien; Bezeichnung des örtlich & sachlich zuständigen Gerichts; Angabe des Streitgegenstands & Unterschrift.
Quelle: Antwort von winni300 (18.08.2011 | 10:14)
und Bestätigung von hansalbers (18.08.2011 | 10:15)
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