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Was ist der Gegenpart zum Begriff "Antragsteller".

Frage von anonym (31.08.2010 | 15:32)
Antwort wurde versendet

Derjenige der, einen Antrag entgegennimmt ist der Antragsempfänger (auch in der Jura). Jemand, der für einen Antrag ist, ist ein Antragsbefürworter, jemand, der dagegen ist, ein Antragsgegner. Er kann meist auch zum Gegenantragssteller werden, wenn er einen gegenteiligen Antrag stellt.

Ergänzungen

  1. Questlerianer schrieb am (31.08.2010 | 16:27):
    Antragsempfänger? Verstoß melden

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