Antworten und Tipps zur Frage
Was hat das OVG Lüneburg zur Nazidemo am 1. Mai in Hannover entschieden ?
Frage von florarnd (28.04.2009 | 19:38)
Die von Neonazis geplante Demonstration am 1. Mai in Hannover bleibt verboten. Meine persönliche Meinung - Spitze!!!

Bewertung: positiv
Kommentar: keiner
Ergänzungen
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Questlerianer schrieb am (28.04.2009 | 20:26):
Ich hoffe mal, dass in diesem Falle eine persönliche Stellungsnahme ausnahmsweise mal gestattet ist!?!?
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florarnd schrieb am (28.04.2009 | 21:22):
Klar, klar !
Also eigentlich wollte ich zu einer Gegendemo der Falken nach Hannover, aber jetzt wird es wohl leider doch keine Sitzdemo mehr geben... schade... :-)
Na ja, bleiben noch die "Den Rechten die Zähne zeigen" - Aktionen !
Andererseits finde ich es natürlich auch super, dass das OVG Lüneburg dieses Glatzentreffen verboten hat !
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Mimbrocken schrieb am (28.04.2009 | 21:57):
http://www.hiogi.de/community/buttonDetails/Nazis+raus/
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Questlerianer schrieb am (28.04.2009 | 21:59):
Ohh, Mim, wieder daheim? ;-)
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Mimbrocken schrieb am (28.04.2009 | 22:03):
Nee, noch inmitten der tiefen Eifel. Aber mit Internet. Hurra. Und für die Frage musste ich mal schnell meinen Button herauskramen ^^
Ich hab' das Neonazipack übrigens vorgestern bei der Besichtigung von "Vogelsang" live erlebt. Da könnte man kotzen.
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Questlerianer schrieb am (28.04.2009 | 22:24):
Oh ja, das kann ich Dir nachfühlen - da würde mir auch der Kamm schwillen!! :-((
Aber lass Dir von derart Minderbemittelten mal nur nicht den Urlaub verderben.
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Questlerianer schrieb am (13.08.2010 | 12:07):
Manchmal frage ich mich ernsthaft, ob das hier mein Land ist! :-(((
"Gericht: Nazi-Aufmarsch erlaubt, Gegen-Demo verboten
...
Das von beiden Seiten angerufene Verwaltungsgericht Hannover entschied daraufhin am Donnerstagabend, den Neonazi-Aufmarsch zu erlauben und die Gegen-Demo zu verbieten. Die Rechten hätten das Erstanmelder-Privileg, so das Gericht Darüber hinaus sei "entscheidend" gewesen, dass "offenkundig deutlich mehr gewalttätiges Potenzial aus dem linksautonomen Spektrum zu erwarten" gewesen sei."
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Politik /Artikel,-Gericht-Nazi-Demo-erlaubt-Gegen-Demo-verboten-_ari d,2218768_regid,2_puid,2_pageid,4290.html
Ich fasse es nicht - die NASEN marschieren, und der DGB muss weichen!?!? Wegen "Erstschlagsrecht"?? Mir fehlen die Worte.
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littlesista schrieb am (13.08.2010 | 12:16):
Genau das dachte ich heute Morgen, als ich die Nachricht in der Zeitung las. Unfassbar! Das braune Pack darf marschieren und wird vermutlich noch von der Polizei geschützt.
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Questlerianer schrieb am (14.08.2010 | 15:15):
Die Proteste haben sich gelohnt, die Gegendemo ist doch noch genehmigt worden!
http://www.welt.de/aktuell/article9000696/Proteste-gegen-Neo nazi-Aufmarsch-in-Bad-Nennborf.html
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anonym schrieb am (05.05.2011 | 08:20):
Mir kommt es vielmehr so vor, als ob ihr ein Haufen von Antidemokraten seid. Wenn die Gerichte solche Aufmärsche/Versammlungen erlauben dann auf Basis deutscher Gesetze und des hohen Wertes der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG und der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG und den Anforderungen an einen möglichst neutralen Staat. So lange sich derartige Veranstaltungen im Rahmen des StGB bewegen und keine klaren Gefahrenprognosen existieren, sollten diese auch weiterhin durch eine selbstbewusste Demokratie und im Rahmen ihrer Gesetze erlaubt werden.
Die Kritik an Verboten von Gegendemonstrationen lässt sich auch im Hinblick auf den aktuellen Verfassungsschutzbericht nicht ohne weiteres hinnehmen. Zwar mögen genauso viele friedfertige Gegendemonstranten existieren, jedoch geht der Großteil des Gewaltpotentials von Linksautonomen aus.
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Questlerianer schrieb am (05.05.2011 | 08:49):
Antidemokraten? Weil wir uns - übrigens offen und ehrlich und nicht als Anonymus - gegen Nazis und deren "Aufmärsche" aussprechen?
Ich würde wohl eher infrage stellen wollen, ob die hier so hoch gelobten Gerichte im Einzelfall nicht auf dem rechten Auge blind sind? Denn ob sich derartige Veranstaltungen "im Rahmen der Gesetze" bewegen, darf wenigstens stark bezweifelt werden!! Mir ist jedenfalls in jüngster Zeit keine derartige Veranstaltung bekannt, welche nicht MINDESTENS nach § 130 StGB zu behandeln gewesen wäre!
Manche Menschen lernen einfach nie aus der jüngeren Geschichte! :-(((
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