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Was für (Sozial)Abgaben hat man wenn man im Studium ein Praxissemster (Pflichtpraktikum laut Studienordnung) macht und 700 Euro Brutto bekommt, was bleibt unterm Strich

Frage von anonym (13.10.2010 | 17:12)
Antwort wurde versendet

Studentinnen und Studenten im Praktischen Studiensemester sind laut Urteil des Bundes­sozialgerichts von der Versicherungs- und Beitragspflicht in allen Zweigen der Sozial­versicherung befreit. Die eigenständige Krankenversicherung der Studierenden sowie eine Unfallversicherung sind von dem BSG-Urteil nicht betroffen.

Bewertung: positiv
Kommentar: keiner

Ergänzungen

  1. hansalbers schrieb am (13.10.2010 | 17:50):
    Kriegst Du Bafög oder sowas? Verstoß melden
  2. hansalbers schrieb am (13.10.2010 | 18:12):
    Zu Lohnsteuer und Bafög lies auch mal hier: http://powerforen.de/forum/showthread.php?t=160995 Verstoß melden

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